Für viele Unternehmen kommt es völlig unerwartet: Ein langjähriger Kunde oder Geschäftspartner gerät in die Insolvenz – und kurze Zeit später fordert der Insolvenzverwalter bereits gezahlte Rechnungsbeträge für bereits erbrachte Leistungen zurück. Die gesetzlichen Regelungen zur Insolvenzanfechtung machen dies oft über Jahre rückwirkend möglich. Für betroffene Gläubiger geht es dabei schnell um existenzbedrohliche Summen.
In dieser Situation benötigen Sie keine theoretischen Gutachten, sondern eine wehrhafte, prozesserfahrene Vertretung. Wir haben das juristische Know-How, um unberechtigte Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konsequent abzuwehren. Mit tiefer Branchenkenntnis und strategischem Verhandlungsgeschick schützen wir Ihre Liquidität – sowohl im außergerichtlichen Diskurs als auch in der prozessualen Durchsetzung vor Gericht.
Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung von Lieferanten, Dienstleistern und Vertragspartnern gegen unberechtigte oder massiv überzogene Anfechtungsansprüche
Konsequente und erfahrene Vertretung vor den Zivilgerichten
Geltendmachung von Einwendungen – wie beispielsweise der „Bargeschäftseinwand“ bei direktem Austausch von Leistung und Gegenwert
Eine erfolgreiche Krisenbewältigung erfordert absolute Fachkompetenz auf Augenhöhe. Bei BREITENBÜCHER & PARTNER werden Sie ausschließlich von erfahrenen Rechtsanwälten und Partnern betreut, die nationale und internationale Mandate seit vielen Jahren erfolgreich steuern.
Zeit ist in der Krise der wertvollste Faktor. Nutzen Sie unsere Expertise für eine schnelle, diskrete und fundierte Ersteinschätzung Ihrer Situation. Wir analysieren Ihre Optionen und zeigen Ihnen klare Handlungswege auf.